SV Grenzversicherung

Sie sind zum Abschluss einer Grenzversicherung nur verpflichtet, wenn für Ihr Fahrzeug kein anderweitiger Kfz- Haftpflicht Versicherungsschutz besteht.
Kontaktieren Sie vor Abschluss Ihren Kfz-Versicherer in der Ukraine, um eine Internationale "Grüne" Versicherungskarte für Ihr Fahrzeug zu beantragen.
Erhalten Sie die "Grüne" Karte, besteht über diese auch Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland und den nicht gestrichenen Ländern.

Keine Versicherung notwendig wenn: 

  • Sie bereits eine gültige Grenzversicherung haben
  • Sie eine gültige internationale "Grüne" Versicherungskarte haben

Die SV-Grenzversicherung (Kfz-Haftpflicht) können Sie abschliessen:

20,00 € inkl. Steuern
Versicherungsbeginn
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Maximal 17 Zeichen

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Maximal 40 Zeichen

Maximal 40 Zeichen

Heimatanschrift - Ukraine

Maximal 40 Zeichen

Maximal 30 Zeichen

Maximal 10 Zeichen

Maximal 10 Zeichen

Maximal 50 Zeichen

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Muss ich eine Grenzversicherung abschließen?

Details zur Grenzversicherung
Wir bieten Ihnen eine Kfz-Haftpflichtversicherung an. Diese sichert Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung ab, wenn Andere durch Sie geschädigt werden.

Wer ist der Versicherer?
Die SV SparkassenVersicherung

Wer kann sich versichern?
Sie als Fahrzeughalter / Nutzer können die Grenzversicherung abschließen. Fahrzeughalter ist regelmäßig derjenige, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Nutzer ist derjenige, dem das Fahrzeug zum Gebrauch überlassen worden ist.

Was ist abgesichert?
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen oder Vermögensschäden verursacht werden.

Was ist nicht abgesichert?

  • Vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden
  • Teilnahme an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt.
  • Schäden durch Kernenergie.

Wo gilt der Schutz?

Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWR) gehören sowie in der Schweiz. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Wie lange gilt der Versicherungsvertrag?
Sie können die Grenzversicherung für einen Zeitraum von einem bis zu 12 Monaten abschließen.

Wie weise ich den Versicherungsschutz nach?
Bitte drucken Sie die "Versicherungsbescheinigung Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung – Grenzversicherung" und "Internationaler Versicherungsnachweis im Rahmen einer Grenzversicherung" aus, da diese bei einer Behörden Kontrolle nicht in digitaler Form anerkannt werden.